Sonntag, 4. Februar 2018

Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung bei Pegida Demonstrationen



Im Zuge der Pegida-Demonstrationen mussten mehrfach Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung oder Beleidigung sowie wegen des Mit-sich-Führens von Waffen auf öffentlichen Versammlungen durch Ordner und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten durch eine Rednerin eingeleitet werden. Im direkten Anschluss an die Kundgebung anlässlich des ersten Pegida-Geburtstages am 19. Oktober 2015 kam es in Dresden zu schweren Übergriffen von Pegida-Teilnehmer/innen auf Gegendemonstranten/innen. Bis zu 500 rechte Hooligans aus Sachsen und den angrenzenden Bundesländern sowie eine vierstellige Zahl von Neonazis nahmen an der Kundgebung zum ersten Pegida-Geburtstag teil und machten im Anschluss regelrecht Jagd auf Teilnehmer/innen der Gegenveranstaltung. Im Zuge einer Legida-Demonstration am 11. Januar 2016 kam es zu einem weiteren Höhepunkt der von Pegida- ausgehenden Gewalt. Rund 250 rechten Hooligans gelang ein gezielter Angriff im alternativ geprägten Leipziger Stadtteil Connewitz. Es wurden Imbisse, Cafés, Kneipen und das Vereinshaus des Roten Stern Leipzig angegriffen. Zahlreiche Fensterscheiben gingen zu Bruch, es wurden Böller und Pyrotechnik gezündet. Wie durch ein Wunder kamen keine Menschen ernsthaft körperlich zu Schaden. Doch Pegida ist nicht nur wegen der eigenen völkisch-rassistischen Inhalte sowie der von der Bewegung direkt ausgehenden Gewalt gefährlich. Vielmehr kann Pegida auch als Katalysator für den sprunghaften Anstieg der Gewalt gegen Geflüchtete verstanden werden.
http://www.lvz.de/Thema/Specials/Legida-und-Proteste/Legida/Ticker-zum-Aufmarsch-von-Legida-und-Pegida-am-11.-Januar-2016-in-Leipzig

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